Öffentlichkeitsbeteiligung

Foto: Deutsche Bahn AG/Kristine Darga

Wie kann sich die Öffentlichkeit beteiligen?

Planung und Dialog sind bei der Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim eng miteinander verzahnt. Die Streckenführung der Neubaustrecke zwischen Frankfurt und Mannheim wurde in einem transparenten Verfahren unter Beteiligung der Region ermittelt. Und auch nach der erfolgten Streckenermittlung möchte die Bahn die Menschen entlang der Strecke aktuell und transparent über die Entwicklungen des Projekts informieren und den Dialog online und vor Ort fortsetzen. Dazu bietet die Bahn der interessierten Öffentlichkeit verschiedene Möglichkeiten an: Über digitale Veranstaltungsangebote, Vor-Ort-Termine und die Veröffentlichung von Planungsunterlagen auf dieser Webseite können sich alle interessierten Bürger:innen informieren und aktiv einbringen. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist kein behördliches Verfahren, sondern Teil des transparenten und offenen Dialogs mit der Region.

Über das Kontaktformular ist das Projektteam jederzeit erreichbar.

Beteiligung am Planfeststellungsverfahren

Bürger:innen, Verbände und Träger öffentlicher Belange können mit dieser formellen Form der Beteiligung ihre Anregungen und Einwendungen zum Neubauprojekt im Planfeststellungsverfahren vorbringen. Das Projektteam bearbeitet diese in Zusammenarbeit mit externen Experten und verfasst nach einer Prüfung der Argumente eine schriftliche Erwiderung. Ob eine Anregung in die Planung einfließen kann, hängt unter anderem von der Machbarkeit und Finanzierung ab. Die Entscheidung darüber fällt das Eisenbahn-Bundesamt.

Ende Oktober 2024 hat die Deutsche Bahn die Planunterlagen für den Abschnitt Zeppelinheim–Darmstadt Nord beim EBA eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen hat das EBA als Anhörungsbehörde das Anhörungsverfahren gestartet. Vom 8. Januar bis 7. Februar 2025 fand die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) statt. Betroffene hatten bis zum 7. März 2025 die Möglichkeit, Einwendungen zu formulieren und beim EBA einzureichen.